Ist die Webbesucher-Funktion DSGVO-konform?
Unsere Webbesucher-Funktion ist der uneingeschränkten Einhaltung der DSGVO verpflichtet. Der Webbesucher-Tracker erfasst Daten über die AWS-Infrastruktur des Leadfeeders, wo sie sowohl während der Übertragung als auch im Ruhezustand verschlüsselt werden.
Wir erfassen die Verhaltensdaten aller Website-Besucher, einschließlich der besuchten Seiten, der Besucherquelle und der auf der Website verbrachten Zeit. Die IP-Adresse des Besuchers wird erfasst, um das Unternehmen und den geografischen Standort zu ermitteln. Wir zeigen nur Besucher von Unternehmen an und filtern automatisch alle Nutzer mit einer privaten IP-Adresse heraus.
Wenn Sie den Webbesucher verwenden und die Einhaltung der DSGVO sicherstellen wollen, empfehlen wir die folgenden Schritte:
- Erklären Sie Ihre Nutzung des Webbesuchers an denselben Stellen, an denen Sie Ihre Nutzung von Google Analytics angeben
- Erklären Sie Ihre Nutzung des Webbesuchers an allen Stellen, an denen Sie Ihre Nutzung von Tracking und Cookies aufführen
Zur weiteren Einhaltung der DSGVO werden bei der Deinstallierung des Tracking-Skripts von Webbesucher von Ihrem Pipedrive-Account alle Daten Ihrer Besucher gelöscht.
Wir verwenden Leadfeeder für den Betrieb unserer Webbesucher-Funktion. Mehr über Leadfeeder sowie die DSGVVO erfahren Sie hier.
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