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Ist die Webbesucher-Funktion DSGVO-konform?

JT
Jenny Takahara, 7. Februar 2022

Unsere Webbesucher-Funktion ist der uneingeschränkten Einhaltung der DSGVO verpflichtet. Der Webbesucher-Tracker sammelt Daten über die AWS-Infrastruktur des Leadfeeders, wo sie sowohl während der Übertragung als auch im Ruhezustand verschlüsselt werden.

Wir erfassen die Verhaltensdaten aller Website-Besucher, einschließlich der besuchten Seiten, der Besucherquelle und der auf der Website verbrachten Zeit. Die IP-Adresse des Besuchers wird erfasst, um das Unternehmen und den geografischen Standort zu ermitteln. Wir zeigen nur Besucher von Unternehmen an und filtern automatisch alle Nutzer mit einer privaten IP-Adresse heraus.

Wenn Sie Webbesucher verwenden und die Einhaltung der DSGVO sicherstellen wollen, empfehlen wir die folgenden Schritte:

  • Geben Sie Ihre Nutzung von Webbesucher an denselben Stellen wie Ihre Nutzung von Google Analytics an
  • Geben Sie Ihre Nutzung von Webbesucher an allen Stellen an, an denen Sie Ihre Nutzung von Tracking und Cookies auflisten


Zur weiteren Einhaltung der DSGVO werden bei der Deinstallation des Tracking-Skripts von Webbesucher von Ihrem Pipedrive-Account alle Daten Ihrer Besucher gelöscht.

Wir nutzen Leadfeeder für unsere Funktion Webbesucher. Mehr über Leadfeeder sowie die DSGVVO erfahren Sie hier.

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